Wohnmobil Bußgeld bis 345 Euro. Fahrrad Skier Transport!

FAHRRADTRANSPORT AM WOHNMOBIL IN ITALIEN Bis zu 345 Euro Bußgeld drohen

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Neue Gesetzeslage in Italien für den Fahrradtransport am Wohnmobil

Neue Regelungen und Bußgeldandrohungen

Neben üblichen Bußgeldern für Wohnmobile wegen zu schnellem Fahren, müssen Wohnmobilreisende, die Fahrräder am Heckträger transportieren, eine neue Gesetzeslage beachten. Die Vorschriften betreffen auch den Transport von Skiern und sind mit Bußgeldern bis zu 345 Euro verbunden.

Wohnmobil Rot-weiße Warntafeln und Gesetzesänderungen Transport von Fahrräder und Skiern

Rot-weiße Warntafeln waren bis 8/2023 an Heckträger (z.B. für Fahrräder Transport) vorgeschrieben. Eine Änderung des Gesetzes konnte auf diese Warntafel verzichtet werden, Voraussetzung, der Heckträger hat eine eigene Beleuchtung und ein Wiederholungskennzeichen.

Kennzeichnungspflicht und mögliche Bußgelder

Gemäß der aktuellen Gesetzgebung müssen an überstehender Ladung, einschließlich des Heckträgers, Warntafeln angebracht werden. Bei Ladung, die die gesamte Fahrzeugbreite einnimmt, sind sogar zwei Warntafeln erforderlich, jeweils an den seitlichen Enden. Die Missachtung dieser Kennzeichnungspflicht kann mit einem Bußgeld von 80 Euro geahndet werden. Eine weitere gerichtliche Entscheidung wird voraussichtlich im Sommer 2024 erwartet.

FAHRRADTRANSPORT AM WOHNMOBIL IN ITALIEN Bis zu 345 Euro Bußgeld drohen

Ladung muss teilweise mit einer Warntafel gekennzeichnet sein

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-ausland/warnweste-warntafel/

Besondere Aufmerksamkeit beim Fahrradtransport

Der ADAC warnt auch vor erhöhten Bußgeldern beim Fahrradtransport in Italien. Laut der Straßenverkehrsordnung darf die Ladung bis zu 30 Zentimeter über die Schlussleuchten des Fahrzeugs hinausragen, jedoch nur, wenn sie gut erkennbar ist. Nach einer neuen Auslegung des italienischen Gesetzgebers gelten Fahrräder jedoch als schwer erkennbar und dürfen daher nicht breiter als das Fahrzeug sein. Dies betrifft insbesondere kleinere Pkw. Die Bußgelder für Verstöße können in Italien bis zu 345 Euro betragen. Der ADAC empfiehlt daher, mit überstehenden Fahrrädern nicht nach Italien zu reisen.

Fazit

Die neue Gesetzeslage in Italien bezüglich des Fahrradtransports am Wohnmobil birgt einige Herausforderungen und Bußgeldrisiken für Reisende. Es ist ratsam, die aktuellen Vorschriften zu beachten und mögliche Konsequenzen zu vermeiden, um unangenehme Überraschungen während der Reise zu vermeiden.

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